Vorheriges Bild:

Rauhehorst

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Stadteinwärts wird die Fahrbahn nur durch einen weißen Strich vom Gehweg (!) getrennt.
Fußgänger werden auf diesem Gehweg jedoch nie gesichtet, da eine solche Benutzung lebensgefährlich ist.
Leitpfosten, die die Fahrbahn begrenzen, sind nicht vorhanden, so dass Fahrzeuge ungehindert den Gehweg mitbenutzen können.
Radfahrer, die regelkonform links von der weißen Markierung fahren, werden von vorbeirasenden Fahrzeugen beschimpft und geschnitten.


Lage im (Vorbehalts-) Straßennetz


nächstes Bild:
Wie schnell würden Sie auf der folgenden Straße fahren ?
  Bitte wählen Sie:



 


© 1999-2001
webmaster@rauhehorst.de