Vorheriges Bild:

Rauhehorst

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Die Markierung (breiter weißer Streifen) stellt nicht wie am Schützenweg einen Angebotsstreifen für Radfahrer dar, sondern die Fahrbahnrandmarkierung.
Rechts des Markierungsstreifens befindet sich der Gehweg, der ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet ist.
Trotzdem befahren die Kfz regelmäßig den abmarkierten Gehweg. Besonders gefährlich ist die Situation gegenüber der Tondernstraße (
siehe vorheriges Bild), wo ein Fußweg auf den Rauhehorst mündet. Gleichzeitig befindet sich an dieser Stelle eine Bushaltestelle. Abgesichert ist die Gefahrenstelle lediglich duch zwei Leitpfosten.


Lage im (Vorbehalts-) Straßennetz


Beurteilen Sie selbst, ...

..., ob Sie immer die richtige Geschwindigkeit gewählt haben,

..., ob die Eigenschaften der Straßen jeweils auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit schliessen lassen,

..., ...!

Die kurze virtuelle Stadtrundfahrt hat (hoffentlich) verdeutlicht, dass der Rauhehorst den Anforderungen an eine 50er-Straße bei weitem nicht gerecht wird.
Da ein Umbau derzeit frühestens 2003 ansteht, muss die Geschwindigkeit kurzfristig auf 30 km/h begrenzt werden.
Auch wenn die Straße momentan in der Verkehrsunfallstatistik nicht weiter "aufällig" ist, muss nicht erst ein schlimmer Unfall geschehen, um zu handeln. Brenzlige Situationen und Beinahe-Unfälle gibt es jeden Tag zur Genüge.

           

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