Vorheriges Bild: Marschweg
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Der Marschweg wurde im Jahre 2000 (pünktlich zum Landesturnfest im Marschwegstadion) ausgebaut.
Die Breite des Gehwegs beträgt z.T. nur wenige Zentimeter. Die Fahrbahn verläuft hingegen phantasielos auf ganzer Ausbaulänge schnurgerade - ohne die geringste Verengung oder Verschwenkung.
Lage im (Vorbehalts-) Straßennetz
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