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Haarenufer

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Die Straße Haarenufer ist als Einbahnstraße eingerichtet. Für Radfahrer ist die Straße in beide Richtungen freigegeben.
Beim Umbau der Straße scheiterte die Einrichtung als Fahrradstraße auf politischer Ebene. Derzeit wird ein erneuter Versuch unternommen.


Lage im (Vorbehalts-) Straßennetz


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Wie schnell würden Sie auf der folgenden Straße fahren ?
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