Vorheriges Bild: Haareneschstraße
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt ca. 20 km/h.
Der Straßenzug "Haareneschstraße - Katharienstraße" ist die erste Fahrradstraße in Oldenburg.
Laut Straßenverkehrsordnung gelten auf Fahrradstraßen die gleichen Vorschriften, wie über die Benutzung von Fahrbahnen. Abweichend davon gilt:
"- Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist.
- Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
- Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren."
Lage im (Vorbehalts-) Straßennetz
nächstes Bild:
Wie schnell würden Sie auf der folgenden Straße fahren ?Bitte wählen Sie:
© 1999-2001
webmaster@rauhehorst.de