Vorheriges Bild: Schützenweg
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Einseitig ist ein Angebotsstreifen für Radfahrer angelegt. Autofahrer müssen links von der Markierung fahren. Nur in Ausnahmefällen, z.B. beim Begegnungsverkehr mit Bussen oder LKW, dürfen Kfz diesen Streifen mit benutzen.
Am Schützenweg ist die Ausnahme jedoch die Regel ! Viele Autofahrer lassen sich noch immer durch die entfernten, aber noch erkennbaren Mittelmarkierungen leiten.
Lage im (Vorbehalts-) Straßennetz
nächstes Bild:
Wie schnell würden Sie auf der folgenden Straße fahren ?Bitte wählen Sie:
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